Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Für den Verkauf oder die Lieferung von Rohren, Kupplungen, Rillenfittings, Ventilen, Schläuchen oder anderen Produkten (im Folgenden "Lieferung"), die von Tubasys, S.L.U.  (im Folgenden "Verkäufer" oder "Tubasys") vermarktet und geliefert werden, gelten die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden "AVB"), es sei denn, im konkreten Angebot oder in der entsprechenden, vom Verkäufer ausdrücklich angenommenen Bestellung wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Andere Bedingungen außerhalb dieser AVB, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkannt hat, sind daher für alle Zwecke ungültig.

1.2 Diese AVB sind stets Bestandteil eines Angebots oder Vertrags über die Lieferung.

1.3 Jede vom Kunden vorgeschlagene Bedingung oder Änderung dieser AVB ist nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer schriftlich akzeptiert wurde.

1.4 Diese AVB gelten als dem Käufer mitgeteilt, sobald der Käufer durch irgendein Mittel oder Dokument über den Namen der Website (www.tubasys.com), auf der diese AVB zu finden sind, informiert wurde oder ihm die AVB im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer übergeben oder zugesandt wurden.

1.5 Der Abschluss eines Vertrages zwischen dem Verkäufer und dem Kunden oder die Bestätigung einer Bestellung durch den Verkäufer setzt die Kenntnis, Übereinstimmung und Annahme des Inhalts dieser AVB durch den Kunden voraus.

1.6 Jedes Angebot des Verkäufers ist nicht bindend, sondern lediglich informativ und in jedem Fall nur 10 Tage ab dem Datum seiner Ausstellung gültig, es sei denn, am Ende des Angebots ist etwas anderes angegeben. Der Verkäufer kann daher jedes Angebot widerrufen, solange die vom Kunden auf der Grundlage des genannten Angebots erteilte Bestellung vom Verkäufer nicht angenommen worden ist.

1.7 Jede Bestellung des Auftraggebers, ob auf der Grundlage eines Angebots des Verkäufers oder nicht, muss von Tubasys angenommen werden. Bestellungen werden daher erst nach Annahme durch den Verkäufer verbindlich. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der Bestellung des Kunden und der Annahme durch den Verkäufer haben die Bedingungen der Bestätigung stets Vorrang. Jede nachträgliche Änderung der Bestellung durch den Kunden muss vom Verkäufer ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden, andernfalls ist sie unwirksam.


2. Geistiges und gewerbliches Eigentum

2.1 Das geistige und gewerbliche Eigentum an dem Angebot in seiner Gesamtheit und an den ihm beigefügten Informationen sowie das geistige und gewerbliche Eigentum an den Geräten, die Gegenstand der Lieferung sind, und an den Plänen, Zeichnungen, der Software und anderen Elementen oder Informationen im Zusammenhang mit der Lieferung sind Eigentum des Verkäufers oder gegebenenfalls seiner Lieferanten, so dass ihre Verwendung durch den Käufer zu anderen Zwecken als der Erteilung und Ausführung des Auftrags ausdrücklich untersagt ist. Ebenso ist die vollständige oder teilweise Vervielfältigung oder Weitergabe der Nutzung an Dritte untersagt.


3. Verkauf von Produkten und Erteilung von Aufträgen

3.1 Der Umfang und die spezifischen Elemente der Lieferung müssen in der Bestellung des Käufers klar angegeben werden. Die Bestellung ist nur dann wirksam, wenn sie vom Verkäufer innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung angenommen wird, wobei sie als angenommen gilt, wenn der Verkäufer sie nicht innerhalb der genannten drei Tage ausdrücklich ablehnt.

3.2 Die Lieferung umfasst nur die Geräte und Materialien und gegebenenfalls die ergänzenden Elemente oder Dienstleistungen, die ausdrücklich in der Bestellung enthalten sind, die vom Verkäufer zu den angegebenen Bedingungen angenommen wurde. Jede andere Dienstleistung, jedes andere Element, jede andere Ausrüstung oder jedes andere Material, das nicht ausdrücklich in der Bestellung enthalten ist, obwohl es direkt oder indirekt für die Lieferung erforderlich ist, geht zu Lasten und auf Kosten des Kunden.

3.3 Die in den Katalogen, Broschüren, Prospekten und technischen Unterlagen enthaltenen Eigenschaften, Gewichte, Maße, Kapazitäten, technischen Spezifikationen und Konfigurationen der Produkte des Verkäufers haben orientierenden und unverbindlichen Charakter, mit Ausnahme der Fälle, in denen der Verkäufer ausdrücklich eine mit dem Käufer vereinbarte spezifische Spezifikation akzeptiert, die in jedem Fall vom Verkäufer schriftlich akzeptiert werden muss. Bei vorgefertigten Rohrleitungen muss die geschlossene Spezifikation ausdrücklich im Auftragsdokument angegeben werden und vor der Produktionsphase spezifiziert werden. Andernfalls wird der Auftrag nicht angenommen.

3.4 Von einer der Parteien vorgeschlagene Änderungen und Abweichungen vom Umfang, den Bedingungen oder anderen Bestimmungen eines angenommenen Auftrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen Annahme durch die andere Partei, es sei denn, diese Änderungen oder Abweichungen sind auf Änderungen der geltenden Gesetze, Vorschriften oder Regeln zurückzuführen, die nach dem Datum der Annahme des Auftrags eintreten. Sollten diese Änderungen oder Abweichungen dem Verkäufer zusätzliche oder schwerwiegendere Verpflichtungen auferlegen, so ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung zu beenden oder auszusetzen oder in jedem Fall eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen im Hinblick auf die durch die geltenden Gesetze oder Vorschriften auferlegten Änderungen zu verlangen.

3.5 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine Bestellung anzunehmen oder abzulehnen, ohne dass es hierfür einer Begründung bedarf. Die Lieferung kann auch von der Genehmigung durch einen Finanzversicherer des Verkäufers abhängig gemacht werden.

3.6 Der Verkäufer ist nicht dafür verantwortlich, dass die bestellte Lieferung für den Zweck geeignet ist, für den sie vom Kunden vorgesehen ist.

3.7 Die Lieferungen werden vom Verkäufer ordnungsgemäß verpackt und auf das mit dem Transport beauftragte Fahrzeug verladen, wobei der Kunde für das Abladen sowie für alle anderen für die endgültige Ausführung der Lieferung erforderlichen Vorgänge und Mittel verantwortlich ist.


4. Preise und Zahlungsmodalitäten.

4.1 Die Preise für die Lieferung sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer und sonstige Steuern, Zölle oder Abgaben, die gegebenenfalls zum gesetzlich festgelegten Satz an den Kunden weitergegeben werden.

4.2 Bei Vorbestellungsangeboten sind die Bedingungen und insbesondere die darin angegebenen Preise 10 Tage lang gültig, es sei denn, am Ende des Angebots ist etwas anderes angegeben.

4.3 Besteht die angebotene Lieferung aus importiertem Material, das Wechselkursschwankungen oder der Zahlung von Zöllen und Steuern unterliegt, kann der Verkäufer den Preis des Angebots jederzeit an diese Schwankungen anpassen.

4.4 Die im Angebot genannten Preise gelten für die im Angebot genannten oder für den jeweiligen Kunden vereinbarten Zahlungsbedingungen. Wenn diese Zahlungsbedingungen durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien geändert werden, können die Preise im Angebot vom Verkäufer angepasst werden.

4.5 Falls der Transport im Angebot enthalten ist, ist der im Angebot angegebene Preis für den Transport ein Richtwert. Der Preis, der dem Käufer schließlich für den Transport in Rechnung gestellt wird, wird einseitig vom Verkäufer in Übereinstimmung mit dem Endpreis für die Beauftragung des spezifischen Transports festgelegt, falls der Auftrag diesen umfasst.

4.6 Das Angebot des Verkäufers oder, falls kein Angebot vorliegt, die vom Verkäufer angenommene Bestellung des Käufers muss die Zahlungsbedingungen für die Lieferung enthalten. In Ermangelung einer Vereinbarung beträgt die Zahlungsfrist dreißig (30) Tage ab dem Datum der Rechnung, die, sofern nicht anders vereinbart, zu dem Zeitpunkt ausgestellt wird, an dem das Material das Werk verlässt. Verzögert sich der Abgang aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so wird die Rechnung ebenfalls zum ursprünglich vorgesehenen Abgangsdatum ausgestellt, auch wenn sich das Material noch im Werk befindet.

In jedem Fall müssen die Zahlungsbedingungen den Bestimmungen des spanischen Gesetzes 3/2004 vom 29. Dezember entsprechen, das Maßnahmen zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr vorsieht, ohne dass die darin festgelegten maximalen Zahlungsfristen überschritten werden.

4.7 Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, auf das vom Verkäufer angegebene Bankkonto. Die Zahlung erfolgt ohne Abzüge, Einbehalte, Rabatte, Gebühren, Steuern oder Abgaben oder sonstige Abzüge oder Entschädigungen.

4.8 Die vertraglichen Zahlungsbedingungen dürfen nicht geändert werden, und die Zahlung darf nicht verzögert werden, wenn sich die Lieferung oder der Erhalt der Lieferung aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verzögert. In solchen Fällen kann der Verkäufer außerdem die Kosten für die Lagerung, die sich aus der Verzögerung der Lieferung ergeben, in Rechnung stellen.

4.9 Bei Zahlungsverzug des Käufers ist dieser verpflichtet, dem Verkäufer ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen gemäß den Bestimmungen von Artikel 7 des spanischen Gesetzes 3/2004 vom 29. Dezember zu zahlen, und zwar ohne jegliche Forderung.

4.10 Bei Verzug des Käufers mit den vereinbarten Zahlungen kann der Verkäufer nach seiner Wahl die Lieferung oder die Ausführung der damit zusammenhängenden Leistungen vorübergehend oder endgültig einstellen, unbeschadet der Verpflichtung des Käufers, die verspäteten Zahlungen zu leisten und den Schaden zu ersetzen, der dem Verkäufer durch die Nichtzahlung und die Einstellung der Lieferung entsteht.

4.11 Die bestellten Produkte werden bis zur vollständigen Bezahlung des Preises unter Eigentumsvorbehalt zugunsten des Verkäufers geliefert, wobei der Käufer verpflichtet ist, alle notwendigen oder zweckmäßigen und vom Verkäufer vorgeschlagenen Maßnahmen zu ergreifen, um sein Eigentum an den besagten Geräten und Materialien zu sichern, solange diese vom Kunden nicht vollständig bezahlt wurden.edidas sean necesarias o convenientes y las que proponga el Vendedor para salvaguardar su propiedad sobre dichos equipos y materiales, en tanto no hayan sido íntegramente abonados por el Cliente.


5. Lieferfristen und Lieferbedingungen

5.1 Die Lieferfrist kann im Angebot, in der Bestellung, in dem Dokument, mit dem der Auftrag vom Verkäufer angenommen wird, oder gegebenenfalls in einer Mitteilung vor der Herstellung festgelegt werden. In jedem Fall muss die Lieferfrist vom Verkäufer akzeptiert werden.

5.2 Ebenso hat die Lieferung gemäß den vom Verkäufer in der Auftragsannahme angegebenen Bedingungen oder gemäß den in der Bestellung selbst angegebenen Bedingungen zu erfolgen, sofern letztere vom Verkäufer angenommen wurde.

5.3 Ist der Lieferort in der Bestellung oder in der Annahme nicht angegeben, so gilt die Lieferung als im Werk oder in den Lagern des Verkäufers geliefert. In einem solchen Fall ist der Kunde für den Transport verantwortlich, unbeschadet der Tatsache, dass der Verkäufer die bereits auf das Fahrzeug verladenen Waren liefert.

Daher wird der Käufer folglich für die Abholung der Ware, den Transport und alle Stauvorgänge, die Sicherung der Ladung sowie die Entladung verantwortlich sein und zu diesem Zweck über alle Maschinen, das Personal, die Elemente und die Ausrüstung verfügen, die für die Durchführung dieser Vorgänge erforderlich sind, wobei er die geltenden Vorschriften für diese Vorgänge einhalten muss.

Sobald die Waren auf das Fahrzeug verladen sind, gelten sie als an den Kunden geliefert, der alle Risiken, Schäden und Verluste, die die Waren von diesem Zeitpunkt an erleiden können, übernimmt.

5.4 Steht fest, dass die Lieferung durch den Verkäufer in den Räumlichkeiten des Käufers oder in den vom Käufer angegebenen Räumlichkeiten zu erfolgen hat, erfolgt die Lieferung, sofern nicht anders vereinbart, zu den folgenden Bedingungen:

  • Die Ware wird auf einem Lastwagen oder Anhänger geliefert, wobei der Käufer für die Entladung verantwortlich ist und für alle Schäden haftet, die der Ware oder Dritten durch diese Vorgänge entstehen können.
  • Der Käufer muss über alle Elemente, das Personal, die Ausrüstung, die Maschinen oder die Kräne verfügen, die für die Durchführung der genannten Arbeiten erforderlich sind.
  • Die Zustellung kann zu jeder Tageszeit während der Arbeitszeiten erfolgen.
  • Der Käufer verfügt über eine Frist von 2 Stunden ab Lieferung, um die Waren vollständig zu entladen. Im Falle einer Verzögerung der Entladung gehen die entstehenden Kosten zu Lasten des Kunden.

5.5 Die vereinbarte Lieferfrist wird geändert, wenn:

  • Der Käufer liefert die für die Ausführung der Lieferung erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig, ebenso wenn die erforderlichen Genehmigungen nicht rechtzeitig erteilt wurden, um mit der Herstellung der Rohre zu beginnen, wenn dies Gegenstand der Lieferung ist.
  • Der Käufer verlangt Änderungen an der ursprünglichen Bestellung oder an den bereits vereinbarten Änderungen, die vom Verkäufer akzeptiert wurden und nach dessen Ansicht eine Verlängerung der Lieferfrist erfordern.
  • Der Käufer hat gegen eine der vertraglichen Verpflichtungen aus dem Auftrag verstoßen, insbesondere gegen die Verpflichtung zur Zahlung des Preises.
  • Der Käufer ist mit der Zahlung des Preises für die betreffende Lieferung im Rückstand oder schuldet dem Verkäufer einen anderen Betrag für andere Lieferungen oder für ein anderes Konzept.
  • Aus Gründen, die der Verkäufer nicht direkt zu verantworten hat, kommt es zu Verzögerungen bei der Herstellung oder Bereitstellung aller oder einiger der Elemente, die Gegenstand der Lieferung sind, wie z. B. Streiks bei Lieferanten, Transport- und Dienstleistungsunternehmen, Ausfälle bei der Belieferung durch Dritte, Ausfälle in den Transportsystemen, Überschwemmungen, Stürme, Unruhen, Streiks, Arbeitsniederlegungen des Personals des Verkäufers oder seiner Subunternehmer, Sabotage, unvorhergesehene Arbeitsniederlegungen in den Werkstätten des Verkäufers, z. B. aufgrund von Betriebsstörungen, sowie die in der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Ursachen höherer Gewalt, wie sie in Punkt 12 unten aufgeführt sind.
  • Der Käufer hat die Lieferung, die Gegenstand des Auftrags ist, einseitig und vorübergehend ausgesetzt.

5.6 In den vorgenannten Fällen ändern die Verlängerungen der Lieferfristen nicht den Zeitplan für die Zahlung des Preises für die Lieferung.

5.7 Im Falle einer Verzögerung der Lieferung, die Gegenstand der Bestellung ist und dem Verkäufer direkt zuzuschreiben ist, kann der Käufer nur eine Vertragsstrafe geltend machen, sofern dies vorher mit dem Verkäufer vereinbart wurde, ohne dass er in jedem Fall die Möglichkeit hat, irgendeine andere Art von Vertragsstrafe oder irgendeine Art von Entschädigung zu fordern, die sich aus dem Verzugsschaden ergibt.


6. Handhabung der Produkte

6.1 Der Käufer muss die Spezifikationen in den Datenblättern des Produktkatalogs und des Leitfadens für den Pipelinebetrieb einhalten, die auf der Website www.tubasys.com eingesehen werden können.

6.2 Im Falle von Zweifeln hinsichtlich der möglichen Verwendung oder Handhabung der gelieferten Produkte ist der Kunde verpflichtet, Informationen beim Verkaufs- oder technischen Büro des Verkäufers einzuholen.

6.3 Die Entsorgung von Abfällen, die in den Anlagen des Käufers oder dort, wo die Produkte geliefert, gehandhabt oder verwendet werden, entstehen, obliegt ausschließlich dem Käufer und entbindet den Verkäufer von jeglicher Verantwortung.


7. Prüfung der Lieferung und Abnahme

7.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart und vom Verkäufer ausdrücklich akzeptiert, werden die produktionsbegleitenden Kontrollen und Prüfungen sowie die Endprüfung vor dem Versand der Lieferung vom Verkäufer durchgeführt.

7.2 Jede vom Käufer geforderte zusätzliche Prüfung muss in der Angebotsphase spezifiziert, in die Bestellung aufgenommen und vom Verkäufer ausdrücklich akzeptiert werden, wobei der Käufer die anwendbaren Vorschriften sowie den Ort und das Unternehmen, das die Prüfungen gegebenenfalls durchführen wird, angeben muss. Diese zusätzlichen Prüfungen gehen zu Lasten des Käufers, einschließlich der Kosten, die dem Verkäufer entstehen können.

7.3 Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt auf mit bloßem Auge erkennbare und dem Verkäufer zuzuschreibende Mängel zu überprüfen und gegebenenfalls den Verkäufer unverzüglich über die festgestellten Mängel zu unterrichten. Wenn die 10 Tage verstrichen sind, ohne dass der Verkäufer über irgendeine Art von Fehler oder Mangel informiert wurde, wird davon ausgegangen, dass der Käufer mit der gelieferten Lieferung vollständig einverstanden ist, und die Garantiefrist beginnt von diesem Zeitpunkt an zu laufen.

7.4 Die Lieferung gilt in jedem Fall als beim Käufer eingegangen, wenn nach vereinbarten Abnahmeprüfungen diese aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb der vereinbarten Frist durchgeführt werden oder wenn der Käufer mit der Nutzung der Lieferung beginnt.


8. Garantie

8.1 Sofern im Angebot oder in der Auftragsannahme nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, übernimmt der Verkäufer für die von ihm gelieferten Produkte eine Garantie für Material- und Verarbeitungsfehler für die Dauer von zwei Jahren ab Empfangsdatum, unabhängig davon, ob diese ausdrücklich (Bestehen der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbarten Abnahmeprüfungen) oder stillschweigend (10 Tage nach dem Versand an den Käufer ohne schriftliche Mitteilung an den Verkäufer über die Nichtübereinstimmung) erfolgt.

8.2 Bei vorgefertigten Rohrleitungen gilt es nicht als Mangel und somit als Standardproduktion, was die ausgeführten Schweißnähte betrifft, wenn die Anzahl der Fehler, die bei den während der Installation und Inbetriebnahme der Rohrleitung durchgeführten Prüfungen auftreten, weniger als oder gleich 3 Promille (0,3 %) der in einem gegebenen Projekt ausgeführten Schweißnähte beträgt, daher gelten sie nicht als Mangel, und Reklamationen werden nicht für niedrigere als die angegebenen Werte akzeptiert, es sei denn, in der Angebots- und Auftragsphase wurden andere Werte vereinbart.

8.3 Die Garantie besteht aus der Reparatur oder dem Ersatz (nach Wahl des Verkäufers) der Elemente, die entweder aufgrund von Material- oder Herstellungsfehlern als mangelhaft anerkannt wurden. Die Reparaturen werden in den Werkstätten des Verkäufers durchgeführt, und der Käufer ist für die Demontage, die Verpackung, die Kosten, den Transport, die Zölle, die Steuern usw. verantwortlich, die durch den Versand des defekten Materials an die Werkstätten des Verkäufers und die anschließende Lieferung des neuen oder reparierten Materials an den Käufer entstehen. In bestimmten Fällen kann jedoch mit dem Käufer vereinbart werden, dass dieser die Reparatur direkt vornimmt und die zuvor vereinbarten Kosten an den Verkäufer weitergibt. In diesen Fällen, in denen der Käufer die Reparatur selbst durchführt, wird die reparierte Sache nicht von der Garantie abgedeckt. Der Verkäufer akzeptiert nur Reparaturen, die direkt vom Käufer durchgeführt werden, sofern Tubasys vor der Durchführung der Reparatur sein Einverständnis gegeben und die Kosten der Reparatur ausdrücklich akzeptiert hat. Andernfalls übernimmt Tubasys nicht die Kosten für die Reparatur. Ebenso übernimmt Tubasys niemals den Betrag, der über die von Tubasys als Reparaturkosten anerkannten Kosten hinausgeht. Auf keinen Fall, darf der Preis der Reparatur den Preis des gelieferten Materials,dass es defekt erwiesen hat, übersteigen.

8.4 Die Reparatur oder der Ersatz eines mangelhaften Teils der Lieferung ändert nichts am Beginn der Garantiezeit für die gesamte Lieferung, die wie in Abschnitt 8.1 angegeben beginnt. Für die reparierte oder ausgetauschte Sache gilt jedoch eine einjährige Garantie ab der Reparatur oder dem Austausch, außer in den Fällen, in denen die Reparatur vom Käufer gemäß den Bestimmungen des vorstehenden Abschnitts 8.3 durchgeführt wird. In solchen Fällen besteht für den reparierten Gegenstand keine Garantie.

8.5 Handelt es sich bei der Garantie um einen Ersatz, der aufgrund der Dringlichkeit sofort erfolgen muss, kann der Verkäufer dem Käufer das Ersatzteil vor Erhalt des mangelhaften Teils zusenden. In diesem Fall verpflichtet sich der Käufer, das defekte Teil oder Element auf Verlangen des Verkäufers innerhalb einer Frist von höchstens 7 Tagen nach Lieferung des neuen Ersatzteils oder Elements zurückzugeben. Sollte das beschädigte Teil nicht innerhalb dieser Frist zurückgeschickt werden, wird der Verkäufer dem Käufer das neue Teil in Rechnung stellen.

8.6 Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für Reparaturen, die von Personal außerhalb seiner Organisation durchgeführt werden, es sei denn, dies wurde vorher mit dem Käufer vereinbart.

8.7 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden oder Mängel, die auf normalen Verschleiß durch den Gebrauch des Geräts zurückzuführen sind. Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden und Mängel, die durch unzureichende Konservierung oder Wartung, unsachgemäße oder nachlässige Lagerung oder Handhabung, missbräuchliche Verwendung, fehlerhafte Montage, Schwankungen in der Qualität der elektrischen Versorgung (Spannung, Frequenz, Störungen usw.), ohne Zustimmung des Verkäufers vorgenommene Änderungen an der Lieferung, unter Missachtung der technischen Anweisungen für das Produkt durchgeführte oder nachträglich geänderte Installationen und ganz allgemein jede Ursache, die nicht dem Verkäufer zuzuschreiben ist, verursacht wurden. In diesem Fall erlischt die Garantie automatisch, auch wenn die angegebenen zwei Jahre noch nicht verstrichen sind.

8.8 Es besteht ebenfalls keine Garantie, wenn die Lieferung, falls die Installation oder Inbetriebnahme mit Hilfe des Personals des Verkäufers vorgesehen ist, ohne diese Hilfe installiert oder in Betrieb genommen wird.

8.9 Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Mängel an den Geräten und Materialien, die Gegenstand der Lieferung sind, während eines Zeitraums von mehr als zwei Jahren ab dem Beginn der in Ziffer 8.1 genannten Frist.


9. Reklamationen

9.1 Alle Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer, die sich aus Mängeln oder Zwischenfällen am Material ergeben, für die der Verkäufer haftet, müssen schriftlich, auf zuverlässige Weise und gemäß dem in diesem Abschnitt beschriebenen Verfahren geltend gemacht werden.

9.2 Bei vorgefertigten Rohren sind Ansprüche wegen der in Absatz 8.2 genannten Mängel ausgeschlossen.

9.3 Die Reklamation erfolgt durch eine schriftliche Mitteilung des Käufers an den Verkäufer, in der die konkreten Mängel der Lieferung angegeben werden und die folgende Informationen enthält:

  • Auftragsnummer und Nummer und Einzelheiten der Lieferung (gegebenenfalls, wenn es sich um mehrere Lieferungen handelt).
  • Anzahl der gefundenen Mängel und Anzahl der betroffenen Produkte.
  • Bei Rohren ein Foto der vollständigen Rohrkennzeichnung.
  • Grafische Dokumentation (mindestens ein Foto pro Fehler).
  • Kurze Beschreibung des Fehlers und des Zeitpunkts, zu dem er entdeckt wurde.

9.4 Im Falle einer Beschädigung von Packstücken oder erhaltenem Material, die vor dem Entladen des Materials festgestellt wird, muss vor dem Entladen des Materials eine grafische Dokumentation der Produkte auf dem Lastwagen oder Transportmittel vorgelegt werden. In solchen Fällen muss der Vorfall auf dem CMR-Beförderungsdokument vermerkt werden.

9.5. Im Falle einer Beanstandung der gelieferten Ware verpflichtet sich der Verkäufer, diese zu analysieren und dem Käufer innerhalb einer Frist von höchstens zwei Arbeitstagen nach Eingang der schriftlichen Reklamation beim Verkäufer eine schriftliche Antwort zu erteilen, wobei im Falle eines Mangels die Bestimmungen von Artikel 8 Garantie zu beachten sind.


10. Rücksendung von nicht mangelhaftem Material.

10.1 Der Verkäufer wird unter keinen Umständen Materialrücksendungen annehmen, ohne dies vorher mit dem Käufer zu vereinbaren. Es wird eine Frist von 10 Tagen ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Lieferung durch den Käufer festgelegt, innerhalb derer dieser dem Verkäufer seine Absicht zur Rückgabe und deren Begründung mitzuteilen und gegebenenfalls mit dem Verkäufer die Modalitäten der Rückgabe zu vereinbaren hat, sofern dieser sie akzeptiert.

10.2 Der Verkäufer akzeptiert in jedem Fall nur die Rückgabe von Materialien, die unbeschädigt sind und die nicht aus ihrer Originalverpackung gelöst wurden und die nicht benutzt, an anderen Geräten oder Anlagen montiert oder außerhalb der Kontrolle des Verkäufers demontiert wurden.

10.3 Der Verkäufer akzeptiert unter keinen Umständen die Rückgabe von Produkten, die speziell für einen bestimmten Auftrag entworfen oder hergestellt wurden, wie z.B. vorgefertigte Rohrleitungen.

10.4 Die Rücksendung oder der Versand von Material an die Einrichtungen des Verkäufers, sei es zur Gutschrift, zum Austausch oder zur Änderung, muss stets auf Kosten des Käufers erfolgen, und im Falle einer Gutschrift erfolgt diese erst, nachdem der Verkäufer das zurückgesandte Material geprüft hat und festgestellt hat, dass dieses keinerlei Schäden oder Mängel aufweist.

10.5 Im Falle einer Rücksendung aufgrund eines Fehlers in der Bestellung oder aus anderen Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, werden 20 % des Nettowertes des zurückgesandten Materials als Beteiligung an den Kosten für die Überarbeitung und Aufbereitung berechnet.


11. Haftung

11.1 Mit Ausnahme der Verpflichtung zur Reparatur oder zum Ersatz von Mängeln an der Lieferung und mit Ausnahme der in dieser Klausel ausdrücklich genannten Fälle haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer nicht für Verluste oder Schäden, die durch das mangelhafte Produkt verursacht werden. Der Verkäufer haftet in keiner Weise für Einkommensverluste oder Gewinneinbußen, Einsparungen, Auslastung, Verträge, Firmenwert oder Geschäftseinbußen und alle anderen damit verbundenen oder indirekten Verluste oder Schäden, die dem Käufer durch die mangelhafte Lieferung entstehen können.

11.2 Der Verkäufer haftet für Sachschäden nur insoweit, als diese auf eine Vertragsverletzung oder auf Fahrlässigkeit des Verkäufers bei der Erfüllung des Vertrages zurückzuführen sind. Diese Haftung ist jedoch auf einen jährlichen Höchstbetrag von 100.000 Euro begrenzt und darf in keinem Fall 20 % der mit der betreffenden Lieferung erzielten Einkünfte übersteigen.


12. Höhere Gewalt

12.1 Ist der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert, so wird die Erfüllung der betroffenen Verpflichtungen ohne jegliche Haftung des Verkäufers so lange ausgesetzt, wie dies unter den gegebenen Umständen vernünftigerweise erforderlich ist.

12.2 Unter höherer Gewalt sind alle Ursachen oder Umstände zu verstehen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks bei Zulieferern, Transport und Dienstleistungen, Ausfall von Lieferungen Dritter, Ausfall von Transportsystemen, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Stürme, Unruhen, Streiks, Arbeitskämpfe, Ausfall des Personals des Verkäufers oder seiner Subunternehmer, Sabotage, Handlungen, Unterlassungen oder Eingriffe von Regierungen oder deren Behörden, zufälliger Ausfall in den Werkstätten des Verkäufers aufgrund von Pannen usw. sowie alle anderen vom Verkäufer in Betracht gezogenen Ursachen höherer Gewalt. und andere Ursachen höherer Gewalt, die in der geltenden Gesetzgebung vorgesehen sind und sich direkt oder indirekt auf die Tätigkeit des Verkäufers auswirken.

12.3 Wenn ein Grund für höhere Gewalt eintritt, wird der Verkäufer den Käufer so schnell wie möglich unter Angabe des Grundes und seiner voraussichtlichen Dauer benachrichtigen. Ebenso teilt er den Wegfall des Grundes mit und gibt an, innerhalb welcher Frist er den dadurch ausgesetzten Verpflichtungen nachkommen wird. Das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt berechtigt den Verkäufer zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.

12.4 Dauert der Grund für die höhere Gewalt länger als drei (3) Monate an, werden sich die Parteien beraten, um unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten des Verkäufers eine den Umständen angemessene Lösung zu finden. Kann innerhalb von 30 Tagen keine solche Lösung gefunden werden, kann der Verkäufer den Auftrag ohne Haftung seinerseits durch schriftliche Mitteilung an den Käufer kündigen.


13. Vertraulichkeit

13.1 Die Parteien behandeln alle Dokumente, Daten, Materialien und Informationen, die eine der Parteien der anderen zur Verfügung stellt, vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter und verwenden sie nicht für andere Zwecke als die Durchführung und Entwicklung der Lieferung, es sei denn, die Partei, die die Informationen zur Verfügung stellt, hat zuvor ihre schriftliche Zustimmung erteilt.

13.2 Der Verkäufer darf jedoch vertrauliche Informationen des Käufers offenlegen, wenn er dazu gesetzlich oder durch gerichtliche oder behördliche Anordnung verpflichtet ist oder, wenn er durch vertragliche Verpflichtungen dazu ermächtigt ist oder wenn er diese Informationen aus anderen Quellen als dem Käufer erhalten hat.

13.3 Das Vorstehende hindert den Verkäufer nicht daran, den Namen des Käufers und die Grunddaten der Lieferung als Teil seiner Handelsreferenzen anzugeben, wenn er dies für erforderlich hält.


14. Zuständigkeitsbereich

Diese AVB unterliegen spanischem Recht und sind nach diesem auszulegen.

Die Parteien verzichten ausdrücklich auf jede andere Gerichtsbarkeit, die ihnen zustehen könnte, und unterwerfen sich der Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit der Gerichte von A Coruña.


15. Datenschutz

15.1 Tubasys teilt mit, dass die persönlichen Daten des Käufers in die Datei "Kunden" unseres Eigentums aufgenommen werden, die im allgemeinen Register der spanischen Datenschutzbehörde eingetragen ist, und dass sie gemäß der Datenschutz- und Sicherheitspolitik des Unternehmens und in Übereinstimmung mit dem Gesetz streng vertraulich behandelt werden.

15.2 Der Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist Tubasys.

15.3 Der Zweck der Verarbeitung ist das Management und die Verwaltung unserer Kunden, um ihnen unsere Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.

15.4 Der Kunde hat in jedem Fall das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Widerspruch zu seinen Daten. Zur Ausübung dieser Rechte und zur Klärung von Fragen können Sie Tubasys per Post an die Adresse Rúa do Bronce, G4-G5, Carballo, 15105 Spanien, oder per E-Mail an die folgende Adresse kontaktieren: tubasys@tubasys.com.


Diese Informationen können Sie hier herunterladen